Einlassregeln

23. Spectaculum Magdeburgense & 15. Magdeburger Festungstage
22. bis 25. Mai 2026

  1. Eintrittsbändchen: Die Eintrittskarte in Form des Eintrittsbändchen berechtigt zum Besuch der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Das Eintrittsbändchen ist gut sichtbar am Körper zu tragen. Ordnungs- und Sicherheitspersonal sind angewiesen, Besucher ohne sichtbares gültiges Eintrittsbändchen anzusprechen und gegebenenfalls vom Veranstaltungsgelände zu begleiten.
  2. Jugendschutz: Es gilt das Jugendschutzgesetz. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson die Veranstaltung besuchen.
  3. Sicherheits- und Taschenkontrolle: Am Einlass findet aus Gründen der Sicherheit eine verpflichtende Sicherheitskontrolle durch Sicherheits- und Ordnungskräfte statt, um das Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen auszuschließen. Verweigert der Besucher oder die Besucherin diese Kontrolle, sind wir als Veranstalter gezwungen, auch unsere Leistung und somit den Zutritt zu verweigern.
  4. Mitbringen von Fahrzeugen: Es ist verboten, Fahrräder, E-Scooter und andere motorisiere Fahrzeuge aller Art auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Rollstühle, Rollatoren sowie sonstige Mobilitätshilfen, die orthopädische Hilfsmittel darstellen.
  5. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist ausschließlich zum Eigenverzehr gestattet, sofern diese ausschließlich in Papier- und leichten Kunststoffverpackungen (Tüten, Dosen, Flaschen) verpackt bzw. abgefüllt sind und das Volumen von 0,75 l nicht überschreiten. Pro Person dürfen alkoholfreie Getränke von bis zu 0,75 l mitgebracht werden. Glas- und Metallbehälter sind aufgrund des möglichen Verletzungsrisikos untersagt. Kunststoffflaschen können kostenlos auf dem Gelände mit Trinkwasser nachbefüllt werden. Es besteht somit kein Verzehrzwang.
  6. Mitführen von Messern und Waffen: Bei allen öffentlichen Veranstaltungen gilt entsprechend des Waffengesetzes vom 31. Oktober 2024 ein Verbot, Waffen und Messer mit sich zu führen. Dieses Verbot gilt unabhängig von Klingenlänge und Beschaffenheit und umfasst auch Alltagsmesser (z.B. Taschenmesser) sowie Objekte mit stumpfen Spitzen/ Klingen. Auch so genannte „Bauernwaffen“ (Sensen, Mistgabeln, Dreschflegel) dürfen nicht mitgeführt werden. Weitere Objekte, die unter das Waffengesetz fallen könnten, werden am Einlass kontrolliert. Es gilt die Einschätzung der mit der Sicherheit beauftragten Personen. „Sportwaffen“ (z.B. Armbrust, Bogen) und „Schaukampfwaffen“ (Schneide stärker als 2mm) sind ausschließlich auf die Benutzung im abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt und müssen von Gruppen und Personen geführt bzw. beaufsichtigt werden, die einen Vertrag mit uns als Veranstalter haben.
  7. Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen: Es ist grundsätzlich untersagt, pyrotechnische Gegenstände und Fackeln auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen.
  8. Hunde: Hunde sind an der Leine zu führen. Der Maulkorb ist auf Anweisung des Sicherheitspersonals anzulegen.
  9. Feuer: Bitte achten Sie insbesondere bei den Feuerinszenierungen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mind. 8 Metern zu den Künstlern! Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen!
  10. Grundsätzlich: Aufforderungen und Hinweisen von Veranstalter und Sicherheitskräften sind Folge zu leisten. Veranstalter und Sicherheitskräfte sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, Gäste von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jede Veranlassung von und Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen.